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Präventionsgesetz Sachsen

Endlich ein sinnvolles Gesetz

Im Präventionsgesetz Sachsen werden vor allem innerhalb des §20a Abs. 1 und 2 SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V, vom 21. Juni 2000 die Rahmenbedingungen aufgeführt. Das Präventionsgesetz Sachsen dient dem Ziel, Maßnahmen in den Bereichen Vorbeugung gegen Krankheiten, Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten zu regeln.

Zum kompletten Präventionsgesetz Sachsen hier entlang.

Ergänzungen zum Präventionsgesetz Sachsen

  • Außerdem können sich Jungunternehmen beim Coaching bezuschussen lassen. Auf Basis einer Bemessungsgrundlage von 4.000€ beträgt nämlich der maximale Zuschuss 2.000€-3.200€ (alte Bundesländer: bis 80%, neue Bundesländer bis 50%).
  • Auch Bestandsunternehmen haben ebenfalls Anspruch auf Coaching und können zudem auf einer Bemessungsgrundlage von 3.000€ bis 2.400€ bezuschusst bekommen.
  • Die dritte Kategorie zählt Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind auf. Hier gibt es ebenso eine Bezuschussung bis sogar 90%, bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000€. 

Es wird nun Zeit für Ihr Coaching. Gern berate ich Sie diesbezüglich auch persönlich. Verhelfen Sie sich somit zu einem besseren Leben.

Jetzt Coaching anfordern!

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